Was macht den Arzneitee aus der Apotheke anders?
Pflanzliche Drogen die der Herstellung von Arzneitees verwendet werden müssen den Anforderungen des Europäischen Arzneibuches entsprechen, d.h. deren Herstellung unterliegt dem Arzneimittelgesetz. Das Arzneibuch enthält unter anderem Vorschriften zur Reinheit der Droge und zur mikrobiologischen Qualität. Für die Mengen an Verunreinigungen sind enge Grenzwerte festgelegt, die sich nach der jeweiligen Zubereitungsart richten. Erfolgt die Zubereitung nicht mit siedendem Wasser sind die Anforderungen besonders streng. Um diesen zu entsprechen können Arzneitees auch entkeimt werden.
Die Rezeptur eines Arzneitees muss vom Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden. Wie bei anderen Arzneimitteln besteht Kennzeichnungspflicht auf der Verpackung.
Ausschlaggebend für eine gute Qualität des Tees sind neben der fachgerechten Sammlung bzw. Kultivierung und Ernte der Pflanzen vor allem auch die Verarbeitung (Trocknung und Zerkleinerung) und die Lagerung. Dies ist wichtig, damit die Wirkstoffe nicht zerstört werden und die volle therapeutische Wirkung erhalten bleibt. Auch hierfür gibt es bei Arzneitees streng kontrollierte Vorschriften.
Arzneitees gibt es z.B. von folgenden Firmen:
- Heumann
- Sidroga
- H&S
- Jacobus



